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Der BDS Deggendorf unternimmt vielfältige Aktivitäten.
Wenn Sie einmal nicht selbst dabei sein können, vermittelt Ihnen dieses Archiv einen Eindruck von unseren Veranstaltungen.
Wenn Sie Beiträge mit Bildern lesen, können Sie die Fotos auch anklicken. So bekommen Sie die volle Größe.
Viel Spaß beim Lesen!
Wenn Sie künftig auch eingeladen werden möchten, können Sie natürlich Mitglied bei uns werden.
Hier kommen Sie zur Anmeldung.

2018

07.11.2018 Besuch des Ziegelbauexperten Redbloc in Plattling

Besuch des Ziegelbauexperten Redbloc in Plattling

Unter dem Motto „Revolution im Mauerwerksbau“ stand die Besichtigung des erst vor vier Jahren eröffneten Werks der Firma Redbloc Elemente GmbH in Plattling.

Redbloc investierte in die Vision der vollständigen Automatisierung und entwickelte in Zusammenarbeit mit einem US-amerikanischen Technologiekonzern ein einzigartiges Trockenklebeverfahren zur Erstellung von Ziegel-Mauerelementen. Bei Wohngebäuden in Bayern sind Ziegel der mit Abstand am meisten verwendete Baustoff. Die Redbloc-Elemente-Technologie ist aber nicht nur für Einfamilienhäuser, sondern auch für den Gewerbebau bestens geeignet.

Werksleiter Herr Gerhard Marx informierte uns über das Unternehmen Redbloc und seine Produktpalette. Dabei erfuhren wir, dass mit Redbloc-Ziegelfertigteilen alle Vorteile der Ziegelbauweise genutzt werden können. Bauherren schätzen besonders die Eigenschaften der Ziegel beim Hitze-, Wärme-, Schall- und Brandschutz. Ferner lässt sich das Bauvorhaben in kürzerer Zeit realisieren, da durch schnellere Abläufe und das kürzere Austrocknen mehrere Wochen an Bauzeit eingespart werden. Dies wiederum verringert die anfallenden Finanzierungskosten bis um Einzug. Aber auch Bauunternehmen haben zahlreiche Vorteile. Beispielsweise lässt sich mit dieser Technologie dem Fachkräftemangel im Bauhauptgewerbe begegnen, da zahlreiche und besonders kraftzehrende Arbeitsschritte nunmehr durch Roboter erledigt werden und durch Wegfall dieser Arbeitsschritte auf der Baustelle auch ältere Arbeitnehmer länger einsetzbar sind. Außerdem ist das Baugewerbe nicht mehr so stark vom Wetter abhängig, da die Ziegel-Wandelemente in der Halle gefertigt werden.

Im Rahmen der Führung durch den Produktionsleiter Herrn Thomas Kriegl konnten wir hautnah miterleben, wie im Redbloc-Werk die Ziegel-Fertigteile in ausgeklügelten Schritten vollautomatisiert, mit hochmoderner Fertigungstechnik von computergesteuerten Robotern hergestellt werden - vom Bestücken der vollautomatischen Fertigungsstraße über das Trockenklebeverfahren bis hin zur Auslieferung der fertigen Systemwände und dem Beladen der Spezialfahrzeuge zum Transport auf die Baustelle. Besonders beeindruckend war die Arbeit der patentierten Seilsägeanlage, die jede denkbare Form in eine Ziegelwand schneiden kann und damit später die Effektivität auf der Baustelle maximiert.

 

19.09.2018 Besichtigung der Firmengruppe Krinner: Innovationskraft und Erfindergeist als Unternehmensprinzip“

Besichtigung Firma Krinner Besichtigung Firma Krinner Besichtigung Firma Krinner
     
Besichtigung Firma Krinner Besichtigung Firma Krinner  

Unter dem Motto „Innovationen“ besuchten wir Deutschlands größten Solarpark der Firmengruppe Krinner in Straßkirchen. Gefolgt waren wir damit der Einladung eines in Sachen Innovationskraft und Erfindergeist durch seine Produkte weltweit bekannten Unternehmers. Herr Klaus Krinner ist Landwirt, genialer Erfinder und erfolgreicher Unternehmer in einer Person. Er hat etliche Patente angemeldet und sein Erfindergeist ist nach wie vor ungebrochen. In einer spannenden Präsentation berichtete er persönlich über die Erfolgsgeschichte seiner Unternehmensgruppe, die mit der Erfindung des Krinner-Christbaumständers mit Rundum-Einseil-Technik 1990 begann. Heute sind über 90 % aller auf dem Markt angebotenen Christbaumständer mit dieser Seiltechnik ausgestattet! Eine weitere bahnbrechende Innovation gelang dem Tüftler einige Jahre später mit Schraubenfundamenten. Diese Alternative ist gegenüber Betonfundamenten wesentlich zeitsparender und damit auch deutlich kostengünstiger. Sie bietet zudem signifikante ökologische Vorteile gegenüber der Betonvariante, da sie z. B. den Boden nicht versiegelt. Schraubenfundamente sind zudem punktgenau setzbar, exakt justierbar, sturmsicher und für alle Bodenarten geeignet, also sehr vielseitig einsetzbar. Nur ein – aber ein wesentliches und weltweit genutztes - Anwendungsfeld dieser Schraubenfundamente ist die Aufständerung von Photovoltaik-Anlagen, und entsprechend wurden solche Schraubenfundamente auch im Solarpark bei Straßkirchen verbaut.

Im Rahmen der Besichtigung hatten wir die außergewöhnliche Chance, an einer von Herrn Krinner persönlich geführten Fahrt durch Deutschlands größte Photovoltaikanlage teilzunehmen. Den Solarpark hat Herr Krinner vor etwa 10 Jahren auf die Beine gestellt. Die installierte Leistung der Solarmodule liegt bei über 50 Megawatt. Der Solarpark erstreckt sich über 135 Hektar und lässt zwischen den Solarmodulen noch sehr viel Raum für die Natur, was für Herrn Krinner ein besonderes Anliegen ist. „Ich wollte der Natur, der ich etwas genommen habe, auch wieder etwas zurückgeben“, erzählte er – und zeigte den staunenden und gerührten TeilnehmerInnen zwischen den Modulanlagen liegende Hecken- und durch Solarpumpen bewässerte Feuchtflächen für Pflanzen und Tiere. Zusätzlich werden hier auf kleineren Feldern etwa Kartoffeln, Weizen und Hirse als Nahrung für Wildtiere angebaut, stehengelassen und nicht geerntet – jedenfalls nicht von Menschen!

 

 

25.04.2018   Risiko Scheinselbstständigkeit - Selbständig, scheinselbständig, rentenversicherungspflichtig?

Wenn es um das Thema Scheinselbstständigkeit geht, herrscht große Verunsicherung sowohl bei Auftraggebern als auch bei Auftragnehmern. Das kann rechtliche und teure Folgen für die Beteiligten haben. In extremen Fällen kann es Auftraggeber und/oder Auftragnehmer in den Ruin treiben.
Im ersten Vortrag referierte Herr Josef Weinzierl, vom Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung, Bayern Süd, über "Schein oder Nichtschein"sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung. Aus seinen sehr detaillierten Ausführungen wurde deutlich, dass aus vermeintlichen Chefs ganz schnell ganz gewöhnliche Arbeitnehmer werden. Scheinselbständigkeit bezeichnet somit die nachträgliche Feststellung einer Vertragsbeziehung als abhängiges Beschäftigungsverhältnis anstatt einer Vertragsbeziehung zwischen einem selbständigen Unternehmer und einem Auftraggeber. Anhaltspunkte für Scheinselbstständigkeit sind

-          unmittelbare Weisungsbefugnis des Auftraggebers,

-          feste Arbeitszeiten bzw. Urlaubsanspruch,

-          Reporting-Pflichten gegenüber dem Auftraggeber, 

-          feste Integration in Prozesse und sonstige Infrastruktur des Auftraggebers,

-          feste Bezüge.

Wird Scheinselbständigkeit festgestellt, müssen die Betroffenen die Hälfte ihrer gesetzlich auferlegten Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Die andere Hälfte kommt vom Arbeitgeber. Im Fall der Selbstständigkeit hätten sich beide Seiten diese Kosten sparen können. Das macht Scheinselbstständigkeit oft lukrativ, so Herr Weinzierl. Die finanziellen Konsequenzen der Scheinselbständigkeit sind gravierend. Im schlimmsten Fall müssen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für die vergangenen 30 Jahre nachzahlen. Eine Überprüfung, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, kann zum einen von Betroffenen selber beantragt werden und zum anderen durch einen Verdacht vom Finanzamt oder der Rentenversicherung veranlasst werden.

Im zweiten Vortrag referierte Herr Rechtsanwalt Udo Heller, Fachanwalt für Arbeitsrecht von der Kanzlei SWS Partner, über das Thema Betriebsprüfung und Scheinselbständigkeit.
Scheinselbstständigkeit ist nach seinen Ausführungen für viele Selbstständige und Kleinunternehmer ein leidiges Thema. Das liegt vor allem daran, dass es in Deutschland keine harten Kriterien für Scheinselbstständige gibt. Trotzdem sollten sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber stets genau prüfen, ob das Risiko einer Scheinselbstständigkeit besteht. Herr Heller ging sehr anschaulich auf präventive Maßnahmen ein, die Unternehmen ergreifen können, um das Risiko einer Scheinselbständigkeit zu vermeiden. Bedeutsam sei hier besonders die Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse, d.h. was ist in der Vergangenheit passiert und was ist geplant. Herr Heller empfahl insbesondere das Vermeiden einer Weisungsgebundenheit (keine Zeitvorgaben, freie Wahl des Arbeitsortes) sowie das Vermeiden einer sogenannten Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers. Letzteres wird vermutet, wenn vom Auftraggeber Arbeitsmittel oder ein Arbeitsplatz/Büro zur Verfügung gestellt werden, ein persönlicher E-Mail-Account besteht und/oder Visitenkarten des Auftraggebers verwendet werden.

 

11.05.2018 Besichtigung des fahrerlosen Elektrobusses in Bad Birnbach

Autonomes Fahren ist momentan in aller Munde - wenn es um die Automobilbranche geht. Aber auch und gerade im Öffentlichen
Personennahverkehr verspricht die neue Technologie Vorteile.
Durch das niederbayrische Bad Birnbach fährt seit 2017 ein Elektrobus.
Die Deutsche Bahn will mit dem Pilotprojekt nach eigenen Angaben das Zeitalter des autonomen Fahrens in Deutschland einläuten.


Der kleine E-Bus pendelt mit 15 Stundenkilometern zwischen dem Ortszentrum und der Therme des Orts. Bis zu sechs Personen
haben darin Platz. Er ist mit Lasersensoren und Kameras ausgestattet, aus deren Daten der Fahrweg berechnet wird.

 

22.03.2018 Revolution im Datenschutz

Am 25.5.2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung in Kraft, d.h. der Datenschutz wird europäisch. Welche Auswirkungen die neue DSGVO hat, beschäftigt viele Unternehmen und Bürger. Ein damit kontrahierender Themenbereich, der viele Unternehmer derzeit ebenfalls beschäftigt, sind die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz: GoBD.

Revolution im Datenschutz

Um diesem Themenkomplex auf den Grund zu gehen, haben wir zur Informationsveranstaltung „Revolution im Datenschutz in Europa“ in die Technische Hochschule Deggendorf eingeladen. Als Referenten konnten wir Rechtsanwältin Dr. Andrea Schreder von der Deggendorfer Wirtschaftsrechtskanzlei SWS & Partner mbB, den Medienberater Georg Glashauser sowie den IT-Unternehmer Manuel Franz (hostingFAVORIT) gewinnen.

Im ersten Beitrag referierte Frau Dr. Andrea Schreder über die vor allem rechtlichen Anforderungen, die die DSGVO an die Unternehmen stellt. Ziel dieser Verordnung sei nicht die Datensicherheit, sondern der Schutz der Menschen vor „Verdatung“ durch Dritte, d.h. durch Staat oder Unternehmen. Es gehe hier um personenbezogene Daten. Dazu gehören alle Informationen, welche sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten sei grundsätzlich untersagt, es sei denn es liege eine in der DSGVO vorgesehen Ausnahme vor, z.B. Einwilligung der betroffenen Person. Wenn keine Ausnahme vorliegt, sind die Daten unverzüglich zu löschen. Dies zeige, dass Unternehmen künftig einiges mehr zu tun haben und einige Begleitpflichten erfüllen müssen. Die Auswirkungen bei Nichtbeachtung können für Unternehmen sehr unangenehm werden. So seien die möglichen Strafen bei Verstößen gegen die DSGVO deutlich erhöht worden. Ferner haben die Betroffenen mehr Rechte. Beispielsweise haben sie das Recht auf Information und Auskunft, unverzüglich innerhalb eines Monats.

Georg Glashauser führte in seinem Beitrag aus, dass heute Unternehmen zwingend eine GoBD-konforme Rechnungssoftware benötigen. Ferner haben sie sicherzustellen, dass ihr Datenverwaltungs- und Archivierungssystem sowohl der DSGVO als auch den GoBD entspricht.

Manuel Franz ging in seinem Beitrag vor allem auf die technische Umsetzung der DSGVO ein, die vor allem für kleinere Unternehmen eine doch recht große Herausforderung darstellt. So wurde deutlich, dass Unternehmen aufgrund der neuen Rechtslage mehrere technisch- organisatorische Maßnahmen ergreifen müssen. Hierzu gehören zum Beispiel die Verschlüsselung von personenbezogenen Daten und ggf. die Schulung der Mitarbeiter.

Am Ende der Veranstaltung haben viele Teilnehmer erkannt, dass sie als Verantwortliche für das Datenmanagement im Unternehmen noch einiges tun müssen für die sichere und nachhaltige Umsetzung der neuen Vorschriften.

 

07.03.2018 Besichtigung des Gebäude-Experten Caverion

Unter dem Motto „Intelligente Lösungen für Gebäude“ stand die Besichtigung des hochmodernen Werksgeländes der Firma Caverion in Deggendorf, eines der europaweit führenden Anbieter für technische Gebäudeausrüstung, integriertes Facility Management und Energiespar-Contracting. Mit diesem Besuch war den Mitgliedern und Freunden des Bundes der Selbständigen ein wirklich außergewöhnliches Erlebnis vergönnt.

Nach der Begrüßung und vor Beginn der Führung erhielten die Teilnehmer in einer spannenden Präsentation von der Standortleitung, den Herren Hartmut Hölzel, Manfred Kölbl und Ulrich Geier, wichtige Informationen über den Aufbau und das breite Leistungsspektrum der Firmengruppe. Der Konzern Caverion - ehemals Teil der finnischen YIT Gruppe - ist in 12 Ländern Nord- und Mitteleuropas aktiv und erzielte 2016 einen Jahresumsatz von 2,3 Mrd. Euro. Mit der Zentrale des Kompetenzcenters für Großprojekte, der zentralen Fertigungsstätte - die eine erhebliche Zeitersparnis bei der Montage auf der Baustelle ermöglicht -, einem Weiterbildungszentrum mit Lehrlingswerkstatt sowie der großen Niederlassung für die Betreuung der Kunden vor Ort, hat der Standort Deggendorf eine herausgehobene Stellung innerhalb der Firmengruppe in Deutschland. Mit über 400 Mitarbeitern ist Caverion in Deggendorf auch ein begehrter Arbeitgeber.

Die Teilnehmer waren vom enormen Leistungsspektrum sehr beeindruckt und begeistert von der einmaligen Gelegenheit, einen Blick hinter die Kulissen eines großen Gebäude-Experten werfen zu dürfen. Den Gästen wurde deutlich: Wo Menschen leben und arbeiten, sind intelligente Lösungen gefragt, denn die Anforderungen an Gebäude und Industrie sind hier und heute hochkomplex. Betriebssicherheit, bestmöglicher Komfort, ressourcenschonender Einsatz von Energien und vorausschauender Werterhalt der Immobilien und Anlagen sind hierbei die entscheidenden Faktoren!

Besichtigung des Gebäude-Experten Caverion

 

 

31.01.2018 Informationsabend in den EDV-Schulen des Landkreises Deggendorf zum Thema: Selbstständigkeit
"Wollen Sie im Beruf für sich arbeiten oder für andere?"

Mit dieser provokanten Frage hat der Leiter der EDV-Schulen des Landkreises Deggendorf. Prof. Dr. Martin Griebl seine Schülerinnen und Schüler zu einem Informationsabend eingeladen.
Die Anregung zu so einer Veranstaltung kam dabei aus den Reihen der Schüler selbst. Wie interessant dieses Thema gerade in der IT-Branche ist, zeigte auch die starke Beteiligung an der Veranstaltung.

Für die Organisation hat sich die Schule professionelle Unterstützung gesucht: Frau Christine Eder, die BDS-Kreisvorsitzende wurde um Rat gefragt, war auch spontan sehr hilfsbereit und unterstützte bei der Vorbereitung. Sie stand an dem Abend in dankenswerter Weise selbst für Fragen zur Verfügung.

Als Hauptreferent für den Abend konnte Herr Manfred Högen gewonnen werden, der an der IHK in Passau für die Beratung von Existenzgründern zuständig ist. Sein Vortrag war ein Rahmen für die verschiedensten Bereiche, die bei einer Existenzgründung zu bedenken sind, von rechtlichen Rahmenbedingungen zu Marketing-Fragen, von persönlichen Motiven und Voraussetzungen bis zur Erstellung eines Business-Plans. In diesem lockeren Rahmen war aber viel Platz für Fragen aus dem Publikum vorgesehen -- was die Schülerinnen und Schüler auch sehr intensiv nutzten.

Dass man zum Erfolg neben einer guten Vorbereitung ein unterstützendes Netzwerk braucht, bei dem gute Kontakte für die Zukunft geknüpft werden können, darauf wiesen sowohl Frau Eder als auch Herr Högen hin.

 

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