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Der BDS Deggendorf
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2006
09./10.12.06
Weihnachtsreise nach Augsburg
Römerfunde, Renaissance, Rokoko, historische Stätten der Reformation:
Augsburg hat etwa zu zeigen. In Jahr 2006 steht Augsburg – die „nördlichste
Stadt Italiens“ – aber vor als Mozartstadt im Rampenlicht.
Außerdem erinnert Augsburg an den hier geborenen Dichter Bert Brecht
(er starb vor 50 Jahren). Der dritte große Name in Augsburg, jener
der Fugger, ist mit dem einzigartigen Denkmal der ältesten Sozialsiedlung
der Welt ohnehin ein ständiges touristisches Zugpferd – doch
auch die Fuggerei wird ab 2006 mehr als bisher daran erinnern, welche
Rolle das Augsburg der Führen Neuzeit spielte. Was manchen überraschen
mag, der die Stadt vor allem wegen der Augsburger Puppenkiste kennt: Augsburg
ist keine „puppelige“ Kleinstadt, sondern die drittgrößte
Stadt Bayerns.
Am Samstag starteten wir mit dem ersten Teil unserer Stadtführung.
Abends war ein Besuch der Augsburger Puppenkiste geplant. Sonntags setzten
wir unsere interessante Stadtführung, einschließlich dem Besuch
des Christkindlmarktes, fort, bis wir uns Abends auf den Heimweg machten.
29.11.06
Antidiskriminierung und kein Ende?
29.
November 2006, 18 Uhr, ein grauer Novemberabend. Dennoch ist der Seminarraum
der Sparkasse Deggendorf bis auf den letzten Platz besetzt. Verantwortlich
dafür: Frau Eder, Vorsitzende des Bundes des Selbständigen (BdS),
die einen Vortragsabend zum Allgemei-nen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
organisierte – ein Gesetz, das bereits vor seinem Inkraftreten im
August 2006 wie kaum ein anderes eine breite emotionale Diskussion in
der Öffentlichkeit auslöste.
Dabei ist der Zweck des Gesetzes an sich eigentlich lobenswert: Geht es
doch um den Schutz vor Diskriminierungen. Mit den Rechtsanwälten
Prof. Dr. Josef Scherer und Johan-nes Friedrich (beide sind Partner in
der gleichnamigen Kanzlei Prof. Dr. Scherer Dr. Rieger in Deggendorf,
Straubing und Regensburg) wurde dabei etwas Licht in das große Dunkel
der gesetzlichen Vorgaben gebracht.
Prof. Dr. Scherer erläuterte die Unzulässigkeit von Benachteiligungen
aus Gründen der Ras-se, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts,
der Religion oder Weltanschauung, einer Be-hinderung, des Alters und der
sexuellen Identität. Problematisch am neuen Gesetz sei, dass nicht
nur unmittelbare, sondern grundsätzlich auch mittelbare Benachteiligungen
aus den genannten Gründen zu einem Verstoß führen könnten.
So stellt es
z.B. eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts dar, wenn ein
Arbeitgeber eine Prämie an die Belegschaft auslobt, Teilzeitbeschäftigte
aber davon ausschließt. Der Grund: Teilzeitbeschäftigte sind
statistisch gesehen vorwiegend Frauen, so dass die Prämiengewährung
eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts sein kann.
Ungläubiges
Staunen stand den Teilnehmern ins Gesicht geschrieben, als Rechtsanwalt
Friedrich die Auswirkungen des AGG auf das allgemeine Zivilrecht sowie
auf den Schutz der Beschäftigten beschrieb: Fortan ist es nämlich
unzulässig, im Bereich der Massengeschäfte (z.B. Einkauf im
Super-markt, Taxifahrten, Gastronomie) wegen der aufgezählten Gründe
ungleich zu behandeln. RA Friedrich: „Das berühmte ,Du kommst
hier nicht rein!’ von Türstehern in Diskotheken hat damit sein
Ende – es sei denn, der Gast ist bereits erheblich alkoholisiert
oder entspricht nicht der Kleiderordnung.“
Aber selbst
das Vermieten von Wohnungen wird künftig dem Schutz des AGG unterstellt,
so dass die freie Auswahl des Vermieters hinsichtlich seines Mieters erheblich
eingeschränkt wird. Und auch bei Nicht-Massengeschäften (z.B.
Darlehensvergabe) ist eine Benachteiligung wegen der Rasse oder der ethnischen
Herkunft untersagt.
Ab Dezember
2007 haben sich auch Versicherungen umzustellen: Denn unterschiedliche
Prämien wegen des Geschlechts beispielsweise sind künftig nur
noch erlaubt, wenn dies versicherungsmathematisch exakt zu begründen
ist. Speziell im Bereich der privaten Kran-kenversicherungen dürfen
selbst dann von Frauen keine höheren Prämien verlangt werden,
wenn erhöhte Kosten durch Schwangerschaft und Mutterschaft zu erwarten
sind.
Nicht minder problematisch stellt sich der Diskriminierungsschutz für
Beschäftigte dar. Dabei sind nicht nur Arbeitnehmer geschützt.
RA Friedrich: „Der Schutz erstreckt sich auch auf Stellenbewerber
und selbst ausgeschiedene Mitarbeiter. Hinsichtlich des Zugangs zur Er-werbstätigkeit
und des beruflichen Aufstiegs sind darüber hinaus auch Geschäftsführer
einer GmbH geschützt. Und sogar freie Mitarbeiter können sich
in diesem Rahmen auf das AGG berufen.“
Das AGG schützt die Beschäftigten dabei im großen Stil,
beginnend mit der ersten Zeitungsannonce über die arbeitsvertraglichen
Regelungen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
So ist die Suche
nach „einem/einer belastbare(n) Bewerber(in)“ künftig
gefährlich, weil damit eine Diskriminierung wegen des Alters verbunden
sein kann (ältere Menschen sind manchmal weniger belastbar). Selbst
die Anforderung eines Lichtbildes sollte bis zu den ersten gerichtlichen
Entscheidungen besser unterlassen werden, da dies eine Diskriminierung
wegen der Rasse oder der ethni-schen Herkunft indizieren kann: Denn auf
dem Lichtbild kann beispielsweise erkenntlich sein, ob es sich um einen
afrikanischen Bewerber handelt.
Die Forderung nach Berufserfahrung kann auch künftig zulässig
sein, sofern sie sachlich begründet ist. Gefährlich ist jedoch
die Einstellungsvoraussetzung „3 – 5jährige“ Berufserfahrung,
weil da-durch Bewerber mit mehr als fünfjähriger Erfahrung benachteiligt
werden – was eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters sein
kann.
Die Experten
empfahlen, im Bewerbungsgespräch streng darauf zu achten, nur Fragen
zu stellen, die keine Diskriminierung nahe legen. Zudem sollte der Arbeitgeber
stets einen weiteren Mitarbeiter als Zeugen dabei haben und das Bewerbungsgespräch
detailliert protokollieren. Bei Absagen sollten die Begründungen
sorgfältig überdacht werden.
Auch bei der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann das AGG erheblichen Einfluss
nehmen. So wusste Prof. Scherer von einer Klage von Lufthansa-Piloten
zu berichten, die in der tariflichen Altersgrenze von 60 Jahren eine Benachteiligung
wegen des Alters sehen und sich mit ihrer Klage dafür einsetzen,
auch noch mit 61 Jahren und mehr fliegen zu dürfen.
Die Sanktionen
bei Verletzung des AGG sind vielfältig: Sie reichen von Beseitigungs-
und Unterlassungsansprüchen bis hin zu Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen.
Be-sonders problematisch ist dabei die Beweislastumkehr: Sofern der angeblich
Benachteiligte Indizien für eine Diskriminierung vorlegen kann, obliegt
dem Arbeitgeber der Nachweis seiner „Unschuld“.
RA Friedrich:
„Entgegen der Beteuerungen von Politiker jeder Richtung, endlich
den Bürokratieabbau voranzutreiben, wurde mit dem AGG ein neues Monster
geschaffen, das den Unternehmen noch viel Arbeit abverlangen wird. Auch
das Thema ,schlanker Staat’ wird ad absurdum geführt, wenn
aufgrund des AGG eine Antidiskriminierungsstelle des Bundes errichtet
wird, die pro Jahr mehrere Millionen Euro verschlingen wird.“
Prof. Scherer:
„Das neue AGG ist gut gemeint, aber handwerklich schlecht gemacht.
Zudem geht es selbst über das hinaus, was von der EU eigentlich gefordert
wurde. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte hier mit Augenmaß
zur Rechtsanwendung schreiten und vor allem den gefürchteten AGG-Trittbrettfahrern
schnell und deutlich die Grenzen aufzeigen.“
19.08.06
Besuch
Gut Aiderbichl
Das
Gut erfreut sich immer größerer Popularität; die Spielfilmreihe
„Ein Paradies für Tiere“, außerdem begeisterte
Berichte in Illustrierten und Zeitungen - all das macht deutlich, wie
sehr sich die Menschen nach einem Ort wie Gut Aiderbichl sehnen.
Die herrliche Lage, über 600 gerettete Tiere und viele Prominente,
die sich für Gut Aiderbichl einsetzen, sind wichtige Erfolgsfaktoren
für dieses Konzept.
Eine fachkundige Führung
vermittelte weit mehr als Statements über
den Tierschutz. Es ging auch um die schwierige Situation des
kleinen und mittelständischen Bauern, um das
Miteinander von uns Menschen, um die spannende Biographie des Erbauers
von
Gut Aiderbichl, Michael Aufhauser und um den alten keltischen Kraftplatz
auf dem das Gut errichtet wurde.
Eingebettet in eine mehr als idyllische Landschaft, umgeben von den malerischen
Tälern und Hügeln des Flachgaus, erlebten wir beim Grillen am
Lagerfeuer Entspannung pur.
12.07.06 Besuch
MT - Propeller in Straubing
1981 von Herrn Gerd Mühlbauer mit anfangs 5 Mitarbeitern in Straubing
gegründet, hat sich der Familienbetrieb MT-Propeller mittlerweile
zum weltweit führenden Hersteller von zertifizierten Natural-Composite
Propellern für ein- und zweimotorige Flugzeuge, Luftschiffe, Windkanäle
und andere Spezialanwendungen entwickelt.
Die Produktpalette fängt bei 2-Blatt Festpropeller an bis hin zu
6-Blatt Verstellpropeller mit patentierten Verstellsystemen und bis zu
6 m Durchmesser für Motorleistungen bis 3000 PS.
Der EASA zertifizierte Entwicklungs- und Herstellerbetrieb MT-Propeller
Entwicklung GmbH
hält derzeit über 70 STC‘s weltweit und ist aufgrund stetig
neuer Entwicklungen Erstausrüster auf vielen Flugzeugtypen wie z.B.
der Firmen Extra Flugzeugproduktions- und Vertriebs GmbH oder Diamond
Aircraft und auch auf neuen Flugmotoren wie z.B dem Thielert-Diesel.
Die Entwicklung, Erprobung und Zulassung neuer Prototypen wird durch das
hauseigene Team von Technikern, Ingenieuren und Testpiloten selbst durchgeführt.
Die Fertigung erfolgt zum großen Teil auf hochmodernen CNC gesteuerten
Maschinen sowohl in der Blattproduktion als auch im Bereich der Metallteile,
wie z.B. Nabe und Blatthülsen, um eine gleichbleibende Qualität
und exakt identische Formen gewährleisten zu können.
Überholungen und Reparaturen werden von dem EASA und FAA zertifizierten
Wartungsbetrieb MT-Propeller Gerd Mühlbauer GmbH durchgeführt,
der außerdem noch für den Verkauf und die Überholung von
Produkten anderer Hersteller wie z.B. McCauley, Hartzell, Sensenich, Woodward
etc. zuständig ist.
Die langjährige Erfahrung und ständige Fortbildung der Propellerspezialisten
gewährleistet ein hohes Maß an Qualität, was ein stetig
wachsender Kundenkreis im In- und Ausland zu schätzen weiß.
An dieser Stelle möchten
wir uns bei den Firmeninhabern Herrn und Frau Mühlbauer für
die freundliche Einladung und die Betriebsführung sehr herzlich bedanken.
31.05.06
Besichtigung Sägewerk Schwaiger GmbH & Co.KG
Ein Sägewerk wird vom Handwerksbetrieb zum international namhaften
Holzindustrieunternehmen
Holz hat Zukunft und das mittelständische Sägewerk
Schwaiger schafft Voraussetzungen dafür, dass dieser wertvolle Werkstoff
wirtschaftlich genutzt wird.
In den
vergangenen Jahren hat sich das Unternehmen, mit einer Einschnittleistung
von etwa 600 000 fm pro Jahr, auf die Produktion von Listenbauholz (Holz
für Dachkonstruktionen) spezialisiert. Aber auch der Einschnitt von
Massenwarensortimenten
und handelsüblichen Standardprodukten gewinnt im internationalen
Markt zunehmend
an Bedeutung.
Zu Spitzenzeiten werden täglich etwa 80 – 90 Ladungen Rundholz
auf der 24 ha großen Betriebsfläche angefahren. In der Hauptsache
werden nur Fichten- und Tannenrundholz aus bayerischen Wäldern verwendet,
welches zu 70 % in Längen von 17 bis 21 m benötigt wird. Die
restlichen 30 % werden als Abschnitte von 3 – 5 m angeliefert.
Aus dem erzeugten Schnittholz entfallen etwa 40 % auf Listenbauholz, 40
% werden zu handelsüblichen
Standard- und Massensortimenten produziert und ca. 20 % fallen als Bretter
an. Ungefähr 95 % des Schnittholzes wird von Stammkunden abgenommen.
Dabei werden etwa 45 % innerhalb Deutschlands vermarktet. Die restlichen
55 % werden nach Italien, Niederlande, Belgien, Frankreich, Österreich
Großbritannien, Irland, USA und Japan exportiert.
19.,20.05.06
Landesverbandstagung in Augsburg
15.03.06 Besichtigung
Kloster und Brauerei Aldersbach
Vor
kurzem wurde mit der Anschaffung der neuen rund 4,5 Mio teuren Flaschenfüllanlage,
die größte Investition der Firmengeschichte getätigt.
Die alte Abfüllanlage war 18 Jahre alt, und die Kapazität wurde
von 21000 auf nun 26000 Flaschen pro Std. erhöht. Nach der fachkundigen
Führung von Herrn Dipl.-Braumeister Pete Wagner wurden im Kloster-Bräustüberl
gute Gespräche mit Herrn Baron von Aretin geführt.
An dieser Stelle möchten wir uns bei Herrn Baron von Aretin für
die freundliche Einladung herzlichst bedanken.
Februar 2006 Botschafter
aus Niederbayern on Tour in Dubai
16.02.06 Botschaftertreffen
bei der Firma Eiberweiser in Plattling
18.01.06 Besichtigung
Haas Fertigbau
Durch
treffsicheres Gespür für den Markt und unternehmerischer Weitsicht
produziert die HAAS Firmengruppe an 27 Standorten in ganz Europa auf einer
Gesamtbetriebsfläche von knapp 800.000 qm mit derzeit ca. 3.300 Mitarbeitern.
In letzter Zeit hat Haas in Österreich investiert und einen Aluminium-Jalousinen-Hersteller
mit 50 Mitarbeiter gekauft.
Seit 1990 agiert die Haas-Gruppe auch in Osteuropa. Mit der Kunststofffenstermarke
HOCO ist man inzwischen Marktführer in Tschechien. Die Firmengruppe
unterhält auch in Slowenien und Kroatien eigene Produktionsstandorte.
Die Fertigbau-Firma errichtet für die olympischen Winterspiele 2006
im Austragungsort Pragelato eine 4-Sterne-Hotel-Anlage, die zunächst
als olympisches Dorf genutzt wird.
Erster Mieter der exclusiven Rustikal-Häuser ist das Olympische Komitee.
Die Teile für die Fertighäuser werden u. a. im Haas-Werk in
Falkenberg hergestellt.
Wir möchten uns bei Herrn Xaver Haas (Gesellschafter-Geschäftsführer
der Haas Gruppe) für die Einladung und den freundlichen Empfang sehr
herzlich bedanken.
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