Home
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Aktuelles
Branchen

Archiv -
2001 / 2002 / 2003 / 2004 / 2005 / 2006 / 2007 / 2008 / 2009 / 2010 / 2011 / 2012 / 2013 / 2014 / 2015 / 2016 / 2017 /2018 / 2019 / 2021 / 2022 / 2023 /


 
 

Der BDS Deggendorf unternimmt vielfältige Aktivitäten.
Wenn Sie einmal nicht selbst dabei sein können, vermittelt Ihnen dieses Archiv einen Eindruck von unseren Veranstaltungen.
Wenn Sie Beiträge mit Bildern lesen, können Sie die Fotos auch anklicken. So bekommen Sie die volle Größe.
Viel Spaß beim Lesen!
Wenn Sie künftig auch eingeladen werden möchten, können Sie natürlich Mitglied bei uns werden.
Hier kommen Sie zur Anmeldung.

2006

09./10.12.06 Weihnachtsreise nach Augsburg
Römerfunde, Renaissance, Rokoko, historische Stätten der Reformation: Augsburg hat etwa zu zeigen. In Jahr 2006 steht Augsburg – die „nördlichste Stadt Italiens“ – aber vor als Mozartstadt im Rampenlicht. Außerdem erinnert Augsburg an den hier geborenen Dichter Bert Brecht (er starb vor 50 Jahren). Der dritte große Name in Augsburg, jener der Fugger, ist mit dem einzigartigen Denkmal der ältesten Sozialsiedlung der Welt ohnehin ein ständiges touristisches Zugpferd – doch auch die Fuggerei wird ab 2006 mehr als bisher daran erinnern, welche Rolle das Augsburg der Führen Neuzeit spielte. Was manchen überraschen mag, der die Stadt vor allem wegen der Augsburger Puppenkiste kennt: Augsburg ist keine „puppelige“ Kleinstadt, sondern die drittgrößte Stadt Bayerns.
Am Samstag starteten wir mit dem ersten Teil unserer Stadtführung. Abends war ein Besuch der Augsburger Puppenkiste geplant. Sonntags setzten wir unsere interessante Stadtführung, einschließlich dem Besuch des Christkindlmarktes, fort, bis wir uns Abends auf den Heimweg machten.

 

29.11.06 Antidiskriminierung und kein Ende?
29. November 2006, 18 Uhr, ein grauer Novemberabend. Dennoch ist der Seminarraum der Sparkasse Deggendorf bis auf den letzten Platz besetzt. Verantwortlich dafür: Frau Eder, Vorsitzende des Bundes des Selbständigen (BdS), die einen Vortragsabend zum Allgemei-nen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) organisierte – ein Gesetz, das bereits vor seinem Inkraftreten im August 2006 wie kaum ein anderes eine breite emotionale Diskussion in der Öffentlichkeit auslöste.
Dabei ist der Zweck des Gesetzes an sich eigentlich lobenswert: Geht es doch um den Schutz vor Diskriminierungen. Mit den Rechtsanwälten Prof. Dr. Josef Scherer und Johan-nes Friedrich (beide sind Partner in der gleichnamigen Kanzlei Prof. Dr. Scherer Dr. Rieger in Deggendorf, Straubing und Regensburg) wurde dabei etwas Licht in das große Dunkel der gesetzlichen Vorgaben gebracht.
Prof. Dr. Scherer erläuterte die Unzulässigkeit von Benachteiligungen aus Gründen der Ras-se, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Be-hinderung, des Alters und der sexuellen Identität. Problematisch am neuen Gesetz sei, dass nicht nur unmittelbare, sondern grundsätzlich auch mittelbare Benachteiligungen aus den genannten Gründen zu einem Verstoß führen könnten.
So stellt es z.B. eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts dar, wenn ein Arbeitgeber eine Prämie an die Belegschaft auslobt, Teilzeitbeschäftigte aber davon ausschließt. Der Grund: Teilzeitbeschäftigte sind statistisch gesehen vorwiegend Frauen, so dass die Prämiengewährung eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts sein kann.
Ungläubiges Staunen stand den Teilnehmern ins Gesicht geschrieben, als Rechtsanwalt Friedrich die Auswirkungen des AGG auf das allgemeine Zivilrecht sowie auf den Schutz der Beschäftigten beschrieb: Fortan ist es nämlich unzulässig, im Bereich der Massengeschäfte (z.B. Einkauf im Super-markt, Taxifahrten, Gastronomie) wegen der aufgezählten Gründe ungleich zu behandeln. RA Friedrich: „Das berühmte ,Du kommst hier nicht rein!’ von Türstehern in Diskotheken hat damit sein Ende – es sei denn, der Gast ist bereits erheblich alkoholisiert oder entspricht nicht der Kleiderordnung.“
Aber selbst das Vermieten von Wohnungen wird künftig dem Schutz des AGG unterstellt, so dass die freie Auswahl des Vermieters hinsichtlich seines Mieters erheblich eingeschränkt wird. Und auch bei Nicht-Massengeschäften (z.B. Darlehensvergabe) ist eine Benachteiligung wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft untersagt.
Ab Dezember 2007 haben sich auch Versicherungen umzustellen: Denn unterschiedliche Prämien wegen des Geschlechts beispielsweise sind künftig nur noch erlaubt, wenn dies versicherungsmathematisch exakt zu begründen ist. Speziell im Bereich der privaten Kran-kenversicherungen dürfen selbst dann von Frauen keine höheren Prämien verlangt werden, wenn erhöhte Kosten durch Schwangerschaft und Mutterschaft zu erwarten sind.
Nicht minder problematisch stellt sich der Diskriminierungsschutz für Beschäftigte dar. Dabei sind nicht nur Arbeitnehmer geschützt. RA Friedrich: „Der Schutz erstreckt sich auch auf Stellenbewerber und selbst ausgeschiedene Mitarbeiter. Hinsichtlich des Zugangs zur Er-werbstätigkeit und des beruflichen Aufstiegs sind darüber hinaus auch Geschäftsführer einer GmbH geschützt. Und sogar freie Mitarbeiter können sich in diesem Rahmen auf das AGG berufen.“
Das AGG schützt die Beschäftigten dabei im großen Stil, beginnend mit der ersten Zeitungsannonce über die arbeitsvertraglichen Regelungen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
So ist die Suche nach „einem/einer belastbare(n) Bewerber(in)“ künftig gefährlich, weil damit eine Diskriminierung wegen des Alters verbunden sein kann (ältere Menschen sind manchmal weniger belastbar). Selbst die Anforderung eines Lichtbildes sollte bis zu den ersten gerichtlichen Entscheidungen besser unterlassen werden, da dies eine Diskriminierung wegen der Rasse oder der ethni-schen Herkunft indizieren kann: Denn auf dem Lichtbild kann beispielsweise erkenntlich sein, ob es sich um einen afrikanischen Bewerber handelt.
Die Forderung nach Berufserfahrung kann auch künftig zulässig sein, sofern sie sachlich begründet ist. Gefährlich ist jedoch die Einstellungsvoraussetzung „3 – 5jährige“ Berufserfahrung, weil da-durch Bewerber mit mehr als fünfjähriger Erfahrung benachteiligt werden – was eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters sein kann.
Die Experten empfahlen, im Bewerbungsgespräch streng darauf zu achten, nur Fragen zu stellen, die keine Diskriminierung nahe legen. Zudem sollte der Arbeitgeber stets einen weiteren Mitarbeiter als Zeugen dabei haben und das Bewerbungsgespräch detailliert protokollieren. Bei Absagen sollten die Begründungen sorgfältig überdacht werden.
Auch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann das AGG erheblichen Einfluss nehmen. So wusste Prof. Scherer von einer Klage von Lufthansa-Piloten zu berichten, die in der tariflichen Altersgrenze von 60 Jahren eine Benachteiligung wegen des Alters sehen und sich mit ihrer Klage dafür einsetzen, auch noch mit 61 Jahren und mehr fliegen zu dürfen.
Die Sanktionen bei Verletzung des AGG sind vielfältig: Sie reichen von Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen bis hin zu Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen. Be-sonders problematisch ist dabei die Beweislastumkehr: Sofern der angeblich Benachteiligte Indizien für eine Diskriminierung vorlegen kann, obliegt dem Arbeitgeber der Nachweis seiner „Unschuld“.
RA Friedrich: „Entgegen der Beteuerungen von Politiker jeder Richtung, endlich den Bürokratieabbau voranzutreiben, wurde mit dem AGG ein neues Monster geschaffen, das den Unternehmen noch viel Arbeit abverlangen wird. Auch das Thema ,schlanker Staat’ wird ad absurdum geführt, wenn aufgrund des AGG eine Antidiskriminierungsstelle des Bundes errichtet wird, die pro Jahr mehrere Millionen Euro verschlingen wird.“
Prof. Scherer: „Das neue AGG ist gut gemeint, aber handwerklich schlecht gemacht. Zudem geht es selbst über das hinaus, was von der EU eigentlich gefordert wurde. Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte hier mit Augenmaß zur Rechtsanwendung schreiten und vor allem den gefürchteten AGG-Trittbrettfahrern schnell und deutlich die Grenzen aufzeigen.“

19.08.06 Besuch Gut Aiderbichl
Das Gut erfreut sich immer größerer Popularität; die Spielfilmreihe „Ein Paradies für Tiere“, außerdem begeisterte Berichte in Illustrierten und Zeitungen - all das macht deutlich, wie sehr sich die Menschen nach einem Ort wie Gut Aiderbichl sehnen.
Die herrliche Lage, über 600 gerettete Tiere und viele Prominente, die sich für Gut Aiderbichl einsetzen, sind wichtige Erfolgsfaktoren für dieses Konzept.

Eine fachkundige Führung vermittelte weit mehr als Statements über den Tierschutz. Es ging auch um die schwierige Situation des kleinen und mittelständischen Bauern, um das Miteinander von uns Menschen, um die spannende Biographie des Erbauers von
Gut Aiderbichl, Michael Aufhauser und um den alten keltischen Kraftplatz auf dem das Gut errichtet wurde.
Eingebettet in eine mehr als idyllische Landschaft, umgeben von den malerischen Tälern und Hügeln des Flachgaus, erlebten wir beim Grillen am Lagerfeuer Entspannung pur.

 

12.07.06 Besuch MT - Propeller in Straubing
1981 von Herrn Gerd Mühlbauer mit anfangs 5 Mitarbeitern in Straubing gegründet, hat sich der Familienbetrieb MT-Propeller mittlerweile zum weltweit führenden Hersteller von zertifizierten Natural-Composite Propellern für ein- und zweimotorige Flugzeuge, Luftschiffe, Windkanäle und andere Spezialanwendungen entwickelt.
Die Produktpalette fängt bei 2-Blatt Festpropeller an bis hin zu 6-Blatt Verstellpropeller mit patentierten Verstellsystemen und bis zu 6 m Durchmesser für Motorleistungen bis 3000 PS.
Der EASA zertifizierte Entwicklungs- und Herstellerbetrieb MT-Propeller Entwicklung GmbH hält derzeit über 70 STC‘s weltweit und ist aufgrund stetig neuer Entwicklungen Erstausrüster auf vielen Flugzeugtypen wie z.B. der Firmen Extra Flugzeugproduktions- und Vertriebs GmbH oder Diamond Aircraft und auch auf neuen Flugmotoren wie z.B dem Thielert-Diesel.
Die Entwicklung, Erprobung und Zulassung neuer Prototypen wird durch das hauseigene Team von Technikern, Ingenieuren und Testpiloten selbst durchgeführt.
Die Fertigung erfolgt zum großen Teil auf hochmodernen CNC gesteuerten Maschinen sowohl in der Blattproduktion als auch im Bereich der Metallteile, wie z.B. Nabe und Blatthülsen, um eine gleichbleibende Qualität und exakt identische Formen gewährleisten zu können.
Überholungen und Reparaturen werden von dem EASA und FAA zertifizierten Wartungsbetrieb MT-Propeller Gerd Mühlbauer GmbH durchgeführt, der außerdem noch für den Verkauf und die Überholung von Produkten anderer Hersteller wie z.B. McCauley, Hartzell, Sensenich, Woodward etc. zuständig ist.
Die langjährige Erfahrung und ständige Fortbildung der Propellerspezialisten gewährleistet ein hohes Maß an Qualität, was ein stetig wachsender Kundenkreis im In- und Ausland zu schätzen weiß.

An dieser Stelle möchten wir uns bei den Firmeninhabern Herrn und Frau Mühlbauer für die freundliche Einladung und die Betriebsführung sehr herzlich bedanken.

31.05.06 Besichtigung Sägewerk Schwaiger GmbH & Co.KG
Ein Sägewerk wird vom Handwerksbetrieb zum international namhaften Holzindustrieunternehmen

Holz hat Zukunft und das mittelständische Sägewerk Schwaiger schafft Voraussetzungen dafür, dass dieser wertvolle Werkstoff wirtschaftlich genutzt wird.
In den vergangenen Jahren hat sich das Unternehmen, mit einer Einschnittleistung von etwa 600 000 fm pro Jahr, auf die Produktion von Listenbauholz (Holz für Dachkonstruktionen) spezialisiert. Aber auch der Einschnitt von Massenwarensortimenten und handelsüblichen Standardprodukten gewinnt im internationalen Markt zunehmend an Bedeutung.
Zu Spitzenzeiten werden täglich etwa 80 – 90 Ladungen Rundholz auf der 24 ha großen Betriebsfläche angefahren. In der Hauptsache werden nur Fichten- und Tannenrundholz aus bayerischen Wäldern verwendet, welches zu 70 % in Längen von 17 bis 21 m benötigt wird. Die restlichen 30 % werden als Abschnitte von 3 – 5 m angeliefert.
Aus dem erzeugten Schnittholz entfallen etwa 40 % auf Listenbauholz, 40 % werden zu handelsüblichen Standard- und Massensortimenten produziert und ca. 20 % fallen als Bretter an. Ungefähr 95 % des Schnittholzes wird von Stammkunden abgenommen. Dabei werden etwa 45 % innerhalb Deutschlands vermarktet. Die restlichen 55 % werden nach Italien, Niederlande, Belgien, Frankreich, Österreich Großbritannien, Irland, USA und Japan exportiert.

19.,20.05.06 Landesverbandstagung in Augsburg

15.03.06 Besichtigung Kloster und Brauerei Aldersbach

Vor kurzem wurde mit der Anschaffung der neuen rund 4,5 Mio teuren Flaschenfüllanlage, die größte Investition der Firmengeschichte getätigt.
Die alte Abfüllanlage war 18 Jahre alt, und die Kapazität wurde von 21000 auf nun 26000 Flaschen pro Std. erhöht. Nach der fachkundigen Führung von Herrn Dipl.-Braumeister Pete Wagner wurden im Kloster-Bräustüberl gute Gespräche mit Herrn Baron von Aretin geführt.
An dieser Stelle möchten wir uns bei Herrn Baron von Aretin für die freundliche Einladung herzlichst bedanken.

 

Februar 2006 Botschafter aus Niederbayern on Tour in Dubai


16.02.06 Botschaftertreffen bei der Firma Eiberweiser in Plattling

18.01.06 Besichtigung Haas Fertigbau
Durch treffsicheres Gespür für den Markt und unternehmerischer Weitsicht produziert die HAAS Firmengruppe an 27 Standorten in ganz Europa auf einer Gesamtbetriebsfläche von knapp 800.000 qm mit derzeit ca. 3.300 Mitarbeitern. In letzter Zeit hat Haas in Österreich investiert und einen Aluminium-Jalousinen-Hersteller mit 50 Mitarbeiter gekauft.
Seit 1990 agiert die Haas-Gruppe auch in Osteuropa. Mit der Kunststofffenstermarke HOCO ist man inzwischen Marktführer in Tschechien. Die Firmengruppe unterhält auch in Slowenien und Kroatien eigene Produktionsstandorte.
Die Fertigbau-Firma errichtet für die olympischen Winterspiele 2006 im Austragungsort Pragelato eine 4-Sterne-Hotel-Anlage, die zunächst als olympisches Dorf genutzt wird.
Erster Mieter der exclusiven Rustikal-Häuser ist das Olympische Komitee. Die Teile für die Fertighäuser werden u. a. im Haas-Werk in Falkenberg hergestellt.
Wir möchten uns bei Herrn Xaver Haas (Gesellschafter-Geschäftsführer der Haas Gruppe) für die Einladung und den freundlichen Empfang sehr herzlich bedanken.

nach oben